Unsere Erfahrungen für Ihr Unternehmen
Die Hinweisgeber-Plattform für Ihr Unternehmen
ADRESSE
e-Data Protection GmbH
Dachauplatz 8
93047 Regensburg
Geschäftsführer:
RA Markus v. Hohenhau
Schäden vermeiden
ca. 31 % der Hinweisgebermeldungen decken
finanzielle Schäden zwischen 10.000 € und 100.000
€ auf, 27 % sogar über 100.000 €.
Mit der Auslagerung der Meldestelle schaffen Sie
einen Anreiz für Whistleblower, Probleme zunächst
intern zu klären.
Bei einer ausgelagerten Meldestelle bleiben Ihre
Geschäftsgeheimnisse und andere betriebsinterne
Informationen geheim
Bußgelder und
Schadenersatz vermeiden
Die HinSch-RL verlangt wirksame, angemessene
und abschreckende Sanktionen. Das Verhindern
einer Meldung sowie das Ergreifen einer verbotenen
Repressalie oder das vorsätzliche oder leichtfertige
Missachten des Vertraulichkeitsgebotes ist mit
Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt. Bei
gravierenden Verstößen können sich die Geldbußen
verzehnfachen.
Sie vermeiden Diskriminierungsvorwürfe - eine
Auslagerung der internen Meldestelle verhindert die
Probleme der Beweislastumkehr bei angeblichen
Repressalien der hinweisgebenden Person.
Ethische Verhalten wird
belohnt -
Ansehensverluste
vermeiden
Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten würde
unangemessenes oder illegales Verhalten am
Arbeitsplatz melden, insbeosndere bei Mobbing oder
Diskriminierung. Werden keine internen Meldekanäle
zur Verfügung gestellt oder erfolgt keine Reaktion
auf etsprechende Hinweise, besteht die Gefahr, dass
sich Hinweisgeber an externe Meldestellen oder an
die Presse/Öffentlichkeit wenden.
Für Ihr Unternehmen
Vorteile einer ausgelagerten Meldestelle
Mit der Beauftragung erfüllen Sie alle Anforderungen des HinSchG.
Wir sind auf Ihrer Seite. Wir verstehen uns nicht als Kontrollinstanz
Ihres Unternehmens, sondern als beratender Partner.
Die angeschlossenen Anwälte sind auf Strafrecht, Urheberrecht,
Wettbewerbsrecht, Cybermobbing und Datenschutz spezialisiert.
Wir filtern Meldungen unmittelbar, bewerten sie rechtlich und
kategorisieren diese für Sie vor. Aus unseren langjährigen Erfahrungen
können wir schnell und genau prüfen, welche Meldungen sinnvoll für
Ihr Unternehmen sind.
Wir beraten Sie stets individuell und persönlich.
Ihre Geschäftsgeheimnisse und andere betriebsinterne Informationen
bleiben geheim.
Über uns
Unsere Erfahrungen
Mit unserer langjährigen Erfahrung zum Thema Compliance und
Datenschutz hat die e-Data Protection GmbH eine rechtskonforme
Lösung für Ihre interne Meldestelle entwickelt.
Seit vielen Jahren sind wir als externer Datenschutzbeauftragter
verschiedener Unternehmen in Deutschland und Österreich tätig.
Der Geschäftsführer der e-Data Protection GmbH, Markus von
Hohenhau, ist seit 25 Jahren Rechtsanwalt, Strafverteidiger und seit
über 15 Jahren Fachanwalt für IT-Recht.
Wir verfügen über die notwendige Fach- und Rechtskunde als interne
Meldestelle wie von § 15 HinSchG gefordert.
Wir besitzen langjährige Erfahrungen bei der Entgegennahme
vertraulicher Hinweise und vertraulicher Gesprächsführung mit
hinweisgebenden Personen und können daher auch die Glaubhaftigkeit
und Glaubwürdigkeit der Hinweise bewerten.
e-Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz
zum 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern in Kraft getreten.
Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern besteht ab dem 17. Dezember 2023 die gesetzliche Pflicht eine Meldestelle vorzuhalten.
Mit der e-Meldestelle der e-Data Protection GmbH setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben vertraulich, rechtssicher, einfach und kostengünstig um.
Wir sind Ihre interne Meldestelle für Ihr Unternehmen. Als spezialisiertes Unternehmen für Compliance Service kennen wir sowohl die praktischen
als auch die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern und setzen diese zusammen mit unseren Rechtsanwälten kompetent um.
Warum eine ausgelagerte interne Hinweisgebermeldestelle zu empfehlen ist
Whistleblowing an interne Meldestellen liegt auch im Interesse des Unternehmens
Es ist weitaus vorteilhafter, wenn Missstände intern aufdeckt werden, als wenn sie von Dritten oder eventuell Medien entdeckt und an die
Öffentlichkeit gebracht werden. Interne Meldungen reduzieren das Risiko, mit strafrechtlichen und regulatorischen Vorwürfen und Sanktionen
konfrontiert zu werden, Reputations- und wirtschaftlichen Schaden zu erleiden und sich zivilrechtlicher Haftung ausgesetzt zu sehen.
Außer der gesellschaftlichen Relevanz und den Image des Unternehmens hat Whistleblowing auch eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für
betroffene Organisationen, welche jährlich horrende Summen durch Betrug verlieren. Unethisches Verhalten im kostet Unternehmen jedes Jahr
hunderttausende Euro an Strafzahlungen, Reputationsschäden oder sanktionsbedingten Verluste.
Falls keine internen Meldekanäle zur Verfügung gestellt werden oder keine Reaktion auf die Hinweise erfolgt, besteht die Gefahr, dass sich
Hinweisgeber an externe Meldestellen oder an die Presse/Öffentlichkeit wenden. Mitarbeiter sollen daher dazu ermutigt werden, rechtswidrige
Zustände, wie Mobbing, Korruption oder Verstöße gegen Gesetze vertraulich und sicher melden können, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen
Sanktionen irgendeiner Art drohen.
Das HinSchG verlangt Meldekanäle, die so konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass sowohl die Vertraulichkeit der Identität der
Hinweisgebers, als auch die Vertraulichkeit von Dritten, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht befugten Mitarbeitern der
Zugriff darauf verwehrt wird.
Mit uns als ausgelagerte Hinweisgeberstelle erfüllen Sie die Anforderungen nach HinSchG und stellen für Melder eine vertrauenswürdige
Meldestelle bereit.
“Nicht Enthüllungen, sondern Schweigen und Lügen brächten Menschen
in Gefahr ”
- Daniel Ellsberg - Whistleblower -
FAKTEN